Rathaus/
Verwaltungsgemeinschaft

Auswahlverfahren Bekanntmachung

Die Gemeinde Nennslingen führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) durch.

Die Gemeinde Nennslingen bittet mit der nachfolgenden Bekanntmachung und den weiteren Unterlagen, Angebote bis zum 11.02.2022  um 12:00 Uhr einzureichen.

Der Markt Nennslingen gewährt eine Fristverlängerung für die Angebotsabgabe bis zum 18.03.2022 um 11:00 Uhr.

Das Auswahlkriterium Mindertiefenverlegung wurde ersatzlos gestrichen, es gelten nunmehr die neuen Auswahlkriterien im aktualisierten Ausschreibungsdokument! Deshalb wird die Frist für die Angebotsabgabe bis zum 08.04.2022 um 11:00 Uhr verlängert.

Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.